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Neues aus der Welt der Wissenschaft |
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Vor Parlaments-Enquete: Ist Leben patentierbar? |
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| | Seit Jahren findet eine heftige Diskussion rund um die Biopatentrichtlinie der EU statt. Im Mittelpunkt der Kontroverse steht die Frage nach der Patentierbarkeit von Leben, so auch bei einer parlamentarischen Enquete am 8. Oktober in Wien. Der Lebensmittel- und Biotechnologe Albert Karsai beschreibt in einem Gastbeitrag für science.ORF.at in Kooperation mit "dialog<>gentechnik" den Status Quo der Biopatent-Diskussion. |
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Biopatente |
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Von Albert Karsai, dialog<>gentechnik
Ist Leben patentierbar? Diese Frage steht im Mittelpunkt der seit Jahren andauernden Diskussionen um die Biopatentrichtlinie der EU. Im Jahr 1998 als Richtlinie 98/44/EG "zum Schutz biotechnologischer Erfindungen" vom Europäischen Parlament beschlossen, haben sie bislang erst fünf Staaten (Irland, England, Dänemark, Finnland, Griechenland) im nationalen Recht verankert. Dabei wäre die Frist für die nationale Umsetzung Juli 2000 gewesen.
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Patentierung lebender Organismen |
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Im Mittelpunkt der Kontroverse steht dabei die Möglichkeit, lebende Organismen oder auch Teile davon patentieren zu lassen, wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen: so werden Patente nur in Verbindung mit einer konkreten Anwendung erteilt, und die Anwendung darf weder gegen bestehende Gesetze noch gegen die "öffentliche Ordnung" und die "guten Sitten" verstoßen.
Doch allein die Tatsache, dass rein rechtlich auch lebende Organismen als Teil der Technik gelten, lässt in vielen Menschen Unbehagen aufkommen. So war einer der Hauptforderungen des Gentechnik-Volksbegehrens von 1997, dass es keine "Patente auf Leben" geben dürfe.
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Grundsätzlich patentierbar Rein rechtlich sind auch lebende Organismen Teil der Technik und können damit grundsätzlich patentiert werden. Dies hat bereits 1969 der deutsche Bundesgerichtshof in einer vielbeachteten Grundsatzentscheidung festgehalten. Sogar DNA-Sequenzen, die mit menschlichen Genen ident sind, können demnach durch das Patentrecht geschützt werden. Der Mensch und seine Bestandteile bleiben dennoch unter allen Umständen von den Wirkungen eines Patents unberührt: in ihrem natürlichen Zustand sind DNA-Sequenzen und damit auch das menschliche Genom in seiner Gesamtheit nicht patentierbar. |
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Richtlinie hat noch keine rechtliche Kraft |
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Die EU-Biopatent-Richtlinie hat an sich keine rechtliche Kraft, sie muss zuerst in die Gesetzgebungen der einzelnen Mitgliedsländer aufgenommen werden.
Dennoch erteilt das Europäische Patentamt (EPA) laufend Patente auf der Basis dieser Richtlinie. Laut dem Jahresbericht des EPA wurden im Jahr 2002 4.427 Anträge im Bereich Biochemie/Gentechnik gestellt.
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Beschluss in Österreich verschoben |
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In Österreich hätte die Biopatent-Richtlinie bereits im Juni 2000 beschlossen werden sollen. Zuvor hatten die Niederlande im Oktober 1998 wegen ethischer Bedenken eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingebracht, die erst Ende 2001 abgewiesen wurde.
Der EGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Richtlinie nicht gegen ethische Grundsätze verstoße. Aufgrund der erbitterten Diskussionen innerhalb von Österreich wurde der Beschluss zur Umsetzung der Richtlinie verschoben und vom Bundeskanzler im Juni 2001 die Bioethik-Kommission unter dem Vorsitz von Univ. Prof. DDr. Johannes Huber eingesetzt.
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Bioethik-Kommission empfiehlt Umsetzung |
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Im März 2002 wurde der Bundesregierung von der Bioethik-Kommission die Umsetzung der Biopatentrichtlinie empfohlen und damit die Diskussion neu angeheizt.
Nach einem Vier-Parteien-Antrag im Parlament wurde die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zu diesem Thema beschlossen. Als Termin für diese Enquete wurde mittlerweile der 8. Oktober 2003 fixiert.
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Parlamentarische Enquete Enquete-Kommissionen sind einberufene Beratungseinrichtungen, in denen Abgeordnete gemeinsam mit nicht dem Parlament angehörenden Sachverständigen ein von der Regierung übertragenes Thema bearbeiten. Ihre Aufgabe besteht grundsätzlich darin, zu diesem Thema das relevante Material möglichst umfassend zusammenzutragen und dadurch gesetzgeberische Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe vorzubereiten. Die eigentliche Arbeit einer Enquete-Kommission liegt deshalb zum einen in der Informationsgewinnung, zum anderen in der abschließenden Verarbeitung dieser Informationen in Form eines Abschlussberichts. |
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Chancen und Risiken |
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Die Enquete vom 8. Oktober läuft unter dem Titel "Die Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie 98/44/EC - Chancen und Risiken". Gegenstand der Beratungen sind u.a. der Umsetzungsstand der Richtlinie in den Mitgliedsstaaten, die Umsetzung in nationales Recht, die Auswirkungen auf die medizinische und pharmazeutische Forschung sowie ethische Aspekte.
Neben Vertretern der einzelnen Parlamentsfraktionen kommen Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, den Kirchen und NGOs zu Wort.
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sensortimecom | 06.10, 13:15
Warum es keine Patente auf Leben, Gene, Software, Geschäftsmethoden und Algorithmen geben darf Weniger aus ethischen Erwägungen: denn gibt es einen Schöpfer für alles Lebendige, so wird er ohnehin selber für entsprechenden "Patentschutz" sorgen;-) Wenn aber alles aus Evolution resultiert, dann nicht...
2 andere Gründe sprechen dagegen:
a) Das Patentwesen hat sich seit seinen Anfängen als Schutzinstrument für "Erfindungen" betrachtet, die einen technischen Beitrag leisten; demnach also "technizistischer Art" sind.
Mit der Erschließlung nicht-technizistischer Bereiche für den Patentschutz gibt es keinen "Plafond" mehr. Wer schließt aus, dass morgen nicht ein Patent auf bestimmte Stellungen beim Sex angemeldet und erteilt wird? Oder ein Dirigent lässt sich seine Art der Interpretation der Beethoven-Symphonien patentieren usw...
----> weiter |
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sensortimecom | 06.10, 13:16 ------>weiter Teil 2
b) In den o.g. nicht-technizistischen Bereichen existiert kaum Diversions-und Verbesserungs-Möglichkeit eines "Standes der Technik", von der das Patentregime bislang seine Funktionalität bezog.
In allen genannten Feldern existiert ein systemischer Hang zu Ultimativität von "prior art". Ein Software-Entwickler wird immer jene Konfiguration auswählen, die dem best-practise-Modell entspricht. Es ist übrigens nicht der SW-Entwickler, der das best-practise-Modell wählt, das dann zur Patentierung gelangt, sondern es sind die Gesetze der Mathematik! Nochmal: Nicht der SW-Entwickler ist der Erfinder, sondern sein mathematisches Lehrbuch, das die entsprechenden Algorithmen enthält!!
Ähnliches tritt auch bei Patentierung von biologischen Systemen (Gene, Tiere, Pflanzen, etc.) auf.
Fazit:
Es werden in kürzester Zeit zig-tausende Patente angemeldet; die besagten Felder sind monopolisiert - und bleiben es max. 20 Jahre lang. Dann laufen die Patente aus. Und dann ist Sense, weil es mangels Diversifikation und Verbesserbarkeit im "prior art" keine neuen Patente mehr gibt, die NICHT durch Nichtigkeitsklagen wieder rausfliegen würden...
Wir benötigen daher RASCHEST ein völlig neues, global anerkanntes IPR-Regime, das den Erfordernissen des 21. Jhtds. entspricht!
mfg Erich B. www.sensortime.com |
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stsz | 06.10, 14:47
Kauf deiner hungernden Familie lieber mal Fleisch und Medikamente, anstatt das Essensgeld für solchen Schwachsinn auszugeben.
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sensortimecom | 06.10, 16:26 @stsz
Lieber verhungere ich samt meiner Familie, als dass ich einen solchen opportunistischen Trottel abgebe wie du hier, der von der Materie KEINE Ahnung hat....;-(
Wie sagte Wittgenstein so schön?
"Worüber man nicht reden kann, darüber soll man schweigen.."
Helmut Qualtinger hätte gesagt:
"Waunst z`deppat bist zum Redn, dann halt die Goschn..."
Würde ich dir auch empfehlen... |
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stsz | 06.10, 13:07
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