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schomi |
26.01, 13:38 Patentanmeldung Selbstverständlich wurde neben der österreichischen Gebrauchsmusteranmeldung auch eine österreichische Patentanmeldung, eine Anmeldung beim europäischen Patentamt sowie in den Ländern USA, Kanada und anderen Ländern mit aplinen Region eingebracht ! M.Schober, Seidel Elektronik |
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sensortimecom
| 26.01, 16:34 Bitte vielmals um Entschuldigung. Normalerweise wird halt die Veröffentlichung einer sog. "großen" Patentameldung erwartet. Und nicht eine Gebrauchsmusteranmeldung. Nochmal: bitte um Nachsicht. Und: Ich wollte der Anmeldung TATSÄCHLICH helfen. Das darf man also in Österreich auch nicht tun. Gut zu wissen... mfg Erich B. www.sensortime.com |
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sensortimecom
| 22.01, 21:32 Vertane Chance ? Habe da mal kurz recherchiert. Die Erfinder (vornehmlich Seidel Elektronik) hätten IMO durchaus Chancen auf ein gutes Patent in den USA und Europa gehabt. Warum wurde NUR ein Gebrauchsmuster beim Österr. Patentamt angemeldet? mfg Erich B. www.sensortime.com |
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sensortimecom
| 26.01, 16:27 So verfährt man hierzulande mit jemandem, der einer Firma mit Wissen helfen möchte... Sehr geehrter Herr Bieramperl, Mit großer Verwunderung erhielt ich eine Email weitergeleitet, die Sie an meine Klientin Seidel Electronic gerichtet hatten, und in welcher Sie als Mann mit großer Erfahrung im Patentwesen auch Ihre Hilfe anbieten. Sie schreiben in Ihrer Email, daß Sie kurz recherchiert hätten, wobei NUR ein Gebrauchsmuster beim Österr. Patentamt gefunden wurde. Bei Ihrer großen Erfahrung hätten Sie aber auch die parallele Patentanmeldung für die gleiche Erfindung auffinden müssen. Darüberhinaus hätte Ihnen bei Erfahrung im Patentwesen das Anmeldedatum 15. Jänner 2003 sagen müssen, daß allfällige Auslandsanmeldungen für dieses Prioritätsdatum normalerweise erst ab Mitte Juli 2004 veröffentlicht werden und damit bei Recherchen auffindbar sein werden. Wie Ihnen Ihre große Erfahrung helfen könnte, nach Ablauf des Prioritätsjahres (Ihre Mail stammt ja vom 22. Jänner 2004) und trotz Veröffentlichung noch den Schutz auszuweiten, ist mir nicht ganz klar. In jedem Fall muß ich Sie ersuchen, in Hinkunft derartige, Verwirrung stiftende Emails an bereits von berufsmäßigen Parteienvertretern betreute Anmelder oder Schutzrechtsinhaber zu unterlassen. Ihr Anschreiben scheint den zivil- als auch strafrechtlich verfolgbaren Tatbestand des Anbietens für Winkelschreiberei zu erfüllen. Im Wiederholungsfall werde ich die Angelegenheit der Patentanwaltskammer zur weiteren Rechtverfolgung übergeben. Mag. Norbert Laminger |
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sensortimecom
| 26.01, 21:06 "Winkelschreiberei" unterstellt: DAS IST ALSO DIE HÖHE !! Hier wird mir als Dank dafür, dass ich den Erfindern bzw. Anmeldern meine Erfahrungen als Erfinder im Bereich Messtechnik, Signalanalyse, Sensorik, Zeitanalyse, Autoadaption etc. angeboten hatte (5 Patente; auf meiner HP abrufbar!) WINKELSCHREIBEREI bzw. das ANBIETEN von Winkelschreiberei UNTERSTELLT !! Um den Leuten hier im Forum zu erklären, was das ist, ein Gesetz-Auszug: Das Verwaltungs-Strafdelikt der "Winkelschreiberei" ist dann gegeben, wenn jemand, der zur Ausübung des Anwaltsberufes in Österreich nicht berechtigt ist, solche Tätigkeit entgeltlich durchführt - eine unentgeltliche Vertretung von Privatbeteiligten ist dagegen erlaubt. Es genügt jedoch der Anschein einer "gewinnsüchtigen Absicht". Und diese sah sowohl die Anwaltskammer als auch der Richter gegeben: Angesichts der Häufigkeit von Fagans Einschreiten in Fall Kaprun und der Tatsache, dass zahlreiche Vollmachten auf ihn lauten, sei nicht davon auszugehen, dass dies unentgeltliche Leistungen sind.... Unbeschreiblich, das Ganze. Ich habe NIE und NIMMER für jemanden eine Patentschrift aufgesetzt oder gar Geld dafür genommem. Ich habe NIE und NIMMER selber den Beruf eines Patentanwalts unberechtigterweise ausgeübt oder auch nur vorgehabt diesen auszuüben. Ich wollte HELFEN. Das ist alles... mfg Erich B. |
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sensortimecom
| 26.01, 21:10 Hier meine Antwort an die Kanzlei Klein, Pinter & Laminger OEG S.g. Mag. Norbert Laminger, es tut mir leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass mir derart unverschämte e-mails keinen Schrecken mehr einjagen. Wenn Sie glauben mir mir einem derart lächerlichen Argument einen zivil- oder sonstwie rechtlichen Übegriff nachweisen zu können, so tun sie es nur ruhig. Ich sehe einem allfälligen Verfahren vor Gericht mit Gelassenheit entgegen. Ich wollte Ihrem Klienten nur helfen, und ev. ein Angebot unterbreiten. Das ist alles. Im Übrigen habe ich mehr Ahnung vom Patentwesen als Sie vielleicht glauben. Ich kann Ihnen mit absoluter Sicherheit garantieren, dass angst-einjagende, druckausübende Schreiben - wie das Gegenständliche hier -international dazu beigetragen haben, a) das Patentwesen an den Rand des Ruins gebracht zu haben, und b) kleinere Patentinhaber und Erfinder davon abgeschreckt hat um ihre Rechte zu kämpfen. Notfalls werde ich diese Tatsache sowohl der Patentanwaltskammer als auch der Rechtsanwaltskammer und dem Gericht vorbringen, und Beweise mitliefern. Ohne Gruß Erich B. |
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sensortimecom
| 26.01, 21:20 Ach ja, weil Ed Fagan vorkam... ..fällt mir ein: Der bekommt von mir das Mail. Damit er sieht, dass er nicht der Einzige ist, dem hier "Winkelschreiberei" vorgeworfen wurde...;-(( Ich werde alles mir irgendwie Mögliche daransetzen, damit er das mail auch LIEST.... |
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