- SENSOR TIMING konzipiert und entwickelt
ersten volldigitalen
Recorder für Gesprächsaufzeichnungen!
- System
zur Verhinderung von Geisterfahrten wird vorgestellt
- Unternehmer-Sozialversicherung schließt mich als Mitglied aus
und verlangt gleichzeitig fürstliche Nachzahlungen!
- Mein
Anwalt erklärt die Akten für "geschlossen"
- Werkstätte und Labor müssen aus finanziellen Gründen
geschlossen werden. Firma zieht in Privaträume und in einen
alten Schuppen eines Sägewerks um...
- Früherer
Arbeitgeber (Fa. Pl. & Th.) schließt Wiedereinstellung
quasi "vorbeugend" aus - ohne dass eine Bewerbung erfolgte!
Der Prototyp hatte etwa die Größe 60 x 35 x 15mm und konnte kurze ins Mikro
gesprochene
Notizen speichern und über einen kleinen Lautsprecher wiedergeben.
Ich verzichtete auf eine separate Patentanmeldung sowie auf einen
neuerlichen Antrag zur
Gewährung von Förderungsmittel bei österreichischen Fonds. Den Grund dafür mag
hier der
Leser nicht verstehen: Ich hielt es für zu schade, ein so wichtiges Projekt von
besoffenen
Techno-Banditen erneut durch den Kaokao ziehen zu lassen. (Das wäre mit an
Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit geschehen). Außerdem war mein Selbstwertgefühl zu
diesem
Zeitpunkt bereits am Nullpunkt.
Dieses Projekt wurde von mir ab 1990 nicht mehr weiter verfolgt. Allerdings
fertigte ich noch
eine Haustür-Gegensprechanlage mit einem solchen integrierten
Halbleiter-Recorder. Damit
konnten z. B. von einem Besucher kurze Nachrichten aufgesprochen werden, wenn
der
Wohnungsinhaber nicht zu Hause anzutreffen war. Auch das gab es bis dahin nicht.
Im selben Jahr gab es eine Aktion in einer bekannten österreichischen
Tageszeitung, bei der
Erfinder dazu aufgerufen waren, Vorschläge zu machen, wie Geisterfahrten auf
Autobahnen
oder Schnellstrassen verhindert werden könnten.
SENSOR TIMING beteiligte sich daran. Ich sandte Zeichnungen samt
Beschreibung ein, wie
folgt:
Kurz zusammengefasst ging es dabei um ein hauptsächlich auf
Autobahn-Auffahrten zu
installierendes System - basierend auf versetzt eingebetteten
Induktionsschleifen oder
Magnetbänder - das den Fahrer dazu auffordert, sofort rechts ran zu fahren
und stehen zu
Kommt er dieser Aufforderung binnen einiger Sekunden nicht nach, stellt sich
der Motor
automatisch ab und über einen RF-Transponder (z.B. Handy-Funk) wird die
Polizei
benachrichtigt. Der Motor lässt sich erst nach Eingabe eines Freigabe-Codes
durch die
Polizei wieder starten. Das System verlangt natürlich den verpflichtenden
Einbau eines
speziellen Elektronik-Sets in jedes Fahrzeug, der aber nicht besonders
aufwändig und
teuer ist. Bestehende GPS-Systeme, die vor falschem Abbiegen bzw. Einfahren
warnen,
kann man ignorieren; das einzubauende Sensor-System nicht. Jede Manipulation
daran
sollte automatisch gemeldet werden.
Die Zeitung meldete damals eine rege Beteiligung. Hunderte Vorschläge
langten ein.
Nun, wer glaubte, die Zeitung würde Teilnehmer der Aktion nennen, oder gar
Gewinner, der
wurde eines Besseren belehrt. Es kam nichts mehr. Einige Zeit später fragte
ich nach, wo
denn die Zeichnungen und Beschreibungen verblieben seien:
Die Antwort dann:
Weitere Fragen und Nachforschung, WER vom besagten Ministerium für die
Bearbeitung
der hunderten eingesandten Unterlagen verantwortlich wäre bzw. WAS denn
damit weiter
geschehen würde, blieben ERFOLGLOS.
Das war wieder mal ein typisches Lehrstück, um der Öffentlichkeit zu zeigen,
wie Innovation
auf österreichische Weise geschaffen wird:
Der Souverän "lässt denken"; der Untergebene hat zu denken. Und
zu schweigen...
Im Sommer 1989 ging es Schlag auf Schlag. Urplötzlich erhielt ich ein Einschreiben
der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (GSVG), in dem ich wegen
"beendeter Pflichtmitgliedschaft" aufgefordert wurde, einen fürstlichen Betrag
an die Krankenkasse und Pensionsversicherung zu zahlen.
Ich war aber bisher nur "freiwillig weiterversichert" - ich wusste gar
nichts von einer bestehenden Pflichtmitgliedschaft! Auf meine Urgenz hin sandte man
mir eine Kopie eines Schreibens der WK O.Ö. an die betreffende Sozialversicherungs-
anstalt folgenden Inhalts:
Das bedeutete: Ich war also Mitglied bei der O.Ö. Handelskammer und
gewerbeberechtigt bis
05-05-1988 - OHNE mein Wissen! OHNE DASS dies mir mitgeteilt worden war !!
Ich hatte
in eine freiwillige Weiterversicherung eingezahlt, obwohl ich
pflichtversichert gewesen war!
Ich ging darauf zu meinem Anwalt Dr. K., der eine Klage sowohl den Bescheid
der Gewerbebehörde aus dem Vorjahr als auch gegen das Vorgehen der WK und
der GSVG vorschlug. Dafür hatte ich aber kein Geld mehr. Dr. K. verlangte,
dass ich endlich seinen Gesellschaftsanteil abtreten möge, und als ich
diesen Wunsch nicht kommentierte, erklärte er alle Akten der Firma SENSOR
TIMING aus seiner Sicht für geschlossen...
Die SVA war der irrigen Ansicht, das Vorgehen der WK würde damit
zusammenhängen, dass meine Patente für NICHTIG erklärt worden waren! Es
gelang mir kaum, den zuständigen Mann dort vom Gegenteil zu überzeugen! Man
muss sich einen derartigen Wahnsinn vorstellen!
Danach kontaktierte ich einen Notar um eine Eidesstattliche Erklärung für
die GSVG (Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft) zu
verfassen. S. Bild:
Es kam zu keiner weiteren Korrespondenz oder Aussprache. Der geforderte Betrag war
zu zahlen. An das Finanzamt wurden laufende Zahlungen an Mehrwertsteuer, Gewerbe-
steuer, Vermögenssteuer und Körperschaftssteuer fällig. Ich musste die gesamte
Bilanzbuchhaltung selber erstellen. Ebenso sämtliche anfallenden Tätigkeiten im
Rahmen der SRCT-Prototypen- und Kleinserien-Fertigung, angefangen vom Einkauf von
Bauteilen, über Werbung, Korrespondenz und Verkauf bis hin zur Patentsachbearbeitung.
Beide neuen Patentanmeldungen beim Österr. Patentamt liefen ja weiter.
Bezüglich der Anmeldung A2682/86-1 (dem später erteilten Pat. AT397869B) platzte
mir mal der Kragen. Als 1989 bekannt wurde, dass keine Entgegenhaltung kommt -
und somit auch die Wichtigkeit des älteren Pat. AT366834, auf dem dieses basierte -
bestätigt worden war, schrieb ich dem Patentamt, dass ich aus Protest gegen die
entsetzliche Behandlung, die mir als österreichischer Erfinder hier zuteil würde,
auf eine weitere Aufrechterhaltung der Patentanmeldung keinen Wert mehr legen würde.
Darauf kam doch tatsächlich ein Schreiben, in dem ich gebeten wurde, die Patent-
anmeldung nicht fallen zulassen, und weiter zu machen!
Im Spätherbst des Jahres 1989 war es dann so weit: Das mit vielen Opfern errichtete
Büro samt Labor und Werkstätte in Linz, Wolfauerstrasse 8 musste aufgegeben werden,
und übersiedelte in meine Privatwohnung. Das ging etwas leichter, nachdem mein Sohn
ausgezogen war. In einem alten Gemäuer eines früheren Sägewerks fand sich ein Schuppen,
in dem alle Unterlagen übersiedelten. Auch die Werkstätte wurde dort eingerichtet. Die
Miete dafür war erschwinglich.
Ein letzter Superhammer kam noch im Dezember 1989. Ich wollte bloß noch mal bei meinem
früheren Arbeitgeber - der Fa. Pl. & Th. - nachfragen, ob sich an der Ablehnung
meiner Angebote was geändert hätte, speziell meine Pat.-Anmeldung "Einrichtung zur
adaptiven Zugsbeeinflussung" betreffend. Dabei fragte ich beiläufig auch nach, ob ev.
derzeit Leute aufgenommen würden (ein Bekannter hatte mich nämlich darum gebeten..).
Daraufhin erhielt ich ein Ablehnungsschreiben , das sich - man höre und staune - auf meine
Person bezog: "Ihre telefonische Bewerbung" !!
Wie es dann 1990 weiter ging, das lesen Sie auf nächster Seite...