Ein Paar Tage später, nach dem tragischen Tod meines Schwiegervaters
(s. Vorseite!) also
der nächste Überhammer:
Die Linzer Gewerbebehörde brachte Einwände gegen meine völlig korrekt
eingebrachte
"Anzeige der Patentausübung nach §31 des Pat.-Gesetzes". Mit einer
fadenscheinigen Begründung, die so einmalig und kafkaesk ist, dass sie einer
nordkoreanischen Zensurbehörde alle Ehre gemacht hätte:
"Nicht ICH selber hätte die Anmeldung eingebracht, sondern meine Firma!"
Der tiefere Grund aber war demnach folgender: Fände eine tatsächliche
Übertragung des
Patents bzw. der Patente an die Firma statt, so wäre(n) das Patent bzw. die
Patente im
Falle eines Konkurses (den man ganz offensichtlich mit allen Mitteln zu
erreichen suchte -
siehe umseitige Machenschaften - futsch! Daher konnte es niemals eine
Übertragung
geben. Ich erwog eine weitere Patentanmeldung - diesmal eine industrielle -
die auf meine
Firma Sensor Timing GmbH. lautete, um das Problem zu lösen. Denn eines war
klar:
Bei öffentlich ausgeschriebenen Projekten konnte sich meine Firma nicht
beteiligen; selbst
dann, wenn es um solche ging, die meine Patente tangierten! (Dies war dann
ab 1990 bei
der Ausschreibung einer automatischen Mauteinhebung auf Österreichs
Autobahnen
tatsächlich der Fall: Sensor Timing konnte sich nicht bewerben,
obwohl sie als
einziger(!) Bewerber ein fertig entwickeltes Sensor-System vorweisen hätte
können - aber dazu später...)
Das kafkaeske Treiben ging aber munter weiter. Einige Zeit später erhielt
ich um halb 7 Uhr
früh (ich lag zu dieser Zeit noch mit furchtbaren Magen- und Kopfschmerzen
im Bett) einen
Anruf der Gewerbebehörde, wo mich der Mann aufforderte, tunlichst mein
Patent an die
Firma übertragen zu lassen! Auf meine Erwiderung, ich hätte doch die
Ausübung korrekt
gemeldet und ich würde keinen Grund dafür sehen - noch dazu würde das
abermals viel
Geld kosten - reagierte er geradezu panisch...
Finanziell wurde es nun mit jedem Tag enger. Verwandte und Bekannte halfen
mir. Alle
Ersparnisse wurden in der Folge aufgebraucht. Auch Lebensversicherungen,
Bauspar-
verträge und Notgroschen machte ich zu Geld. Meine Gattin, obwohl an
Bandscheiben-
vorfällen leidend, nahm Teilzeitarbeiten als Raumpflegerin und Nurse an.
Dann kam das
Finanzamt. Ich musste Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer,
Gewerbe-
steuer und Vermögenssteuer(!) bezahlen. Eine offizielle Anstellung als
Arbeitnehmer bei
meiner Firma (per Lohnsteuerkarte) war undenkbar geworden. Als ich in der
Folge
erkannte, dass ich wegen meiner Patente und meiner Firma auch keine Stelle
als unselb-
ständiger Erwerbstätiger bei einer anderen Firma - z.B. in der
Elektronikbranche - mehr
finden konnte, dachte ich erstmals daran, mein Leben durch einen Suizid zu
beenden.
Aber es MUSSTE weiter gehen. Im Sommer 1987 entwickelte ich ein neues
Hüftgürtel-
Zeitmesssystem mit einer Seiko-Stoppuhr als Basis-Gerät. Das war auch an
Computer
bzw. Drucker anschließbar. Obwohl alles andere als ideal, war die Nachfrage
groß. Es
gab Interesse aus Frankreich, Italien, Norwegen, Finnland, Deutschland,
Kanada, ja
sogar aus Japan. In der Folge konnte ich eine Anzahl dieser Geräte
verkaufen.
S. Bild:
Das Gerät war auch für Leichtathletik sowie im Motorsport anwendbar, s.
Bild:
Auch für die Messung der Geschwindigkeit von Wasserfahrzeugen aller Art
gab`s Applikationen:
Daneben beabsichtigte ich, mir weitere Standbeine zu schaffen. Sowohl durch
Lizenzanbote
als auch direkt durch gewerbliche Tätigkeit.
Eine Adresse in den USA, auf die ich durch Zufall stieß, schien Erfolg
versprechend zu sein:
Die Erfinderagentur KESSLER Corp. in Fremont, OH 43420. Ich sandte zunächst
mal eine
Art "Testballon" um heraus zu finden, wie seriös diese Firma sei: Exakte
Geschwindigkeits-
messung auf einem fernsteuerbaren Modell mit einem kleinen
elapse-time-meter. Wichtig
für Material- oder Performance-Tests bei Modellauto-Rennen.
Die Agentur schrieb zurück, dass dieses Erfindungsgebiet von ihnen zuwenig
"bearbeitet"
würde. Ich möge was anderes senden. Das geschah auch:
Armbanduhr mit Chip-Recorder und Zugriff auf time-line. Ideal verwendbar zum
Aufzeichnen
von Gesprächen oder eigener Notizen. Heute ist diese Technologie überall in
Smartphones
zu finden. Damals galt sie als revolutionär.
Ich erhielt NIE eine Nachricht, was Mr. Kessler mit dieser Erfindung machte.
Daher betrachte
ich dieses Konzept als GESTOHLEN. (Es sollte nicht das Einzige sein und
bleiben..).
Ein weiteres Standbein wollte ich mit einer industriellen einsetzbaren
Applikation aus meinen
Patenten schaffen. Dazu sah ich die Notwendigkeit, ein weiteres PATENT
anzumelden.
Diesmal durch die Firma Sensor Timing Patentverwertungsges.m.b.H. selbst.
(Schon in bezug auf die gewerberechtliche Situation, s.o.).
Die Patentanmeldung wurde am 28. Sept. 1987 beim Österr. Patentamt
eingereicht. Siehe
"Einrichtung zur adaptiven Beeinflussung eines motor-getriebenen Vehikels"
http://www.sensortime.com/AT400028B.pdf
(AT-Patent)
Sie beschreibt im wesentlichen die autonome Einhaltung von Weg/Zeit-Zyklen
entlang
einer zurückgelegten Strecke per fortlaufender Messung von Einzelzeiten für
einzelne
Abschnitte; sowie die Methode zur Akquirierung der idealen Vorgabezeitdaten
("Masterzyklus"). Für die Erstellung von elektronischen Fahrplänen z.B.
bei Zügen unentbehrlich.
Es dauerte sage und schreibe fast ACHT JAHRE bis zur Erteilung des Patents
durch das
Österr. Patentamt. Ebenso mehr als SIEBEN JAHRE dauerte es bei meinem im
Vorjahr
(1986) angemeldeten Patent:
http://www.sensortime.com/AT397869B.pdf