Das sonderbare Patent der Herren Udo Proksch und Rudi Wein
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Ich kann über dieses Kapitel berichten, nachdem der allergrößte Teil jener unsäglichen Zeitgenossen das Zeitliche gesegnet hat. Gott sei Dank, nach 30, 40 Jahren. Somit minimiert sich auch die Gefahr für mich und meine Familie.
Kurz zusammen gefasst: Jänner 1977 sank der Frachter LUCONA im Indischen Ozean mit einer angeblichen Uranaufbereitungsanlage, wobei 6 Seeleute ums Leben kamen. Nach mühevollen Recherchen des österreichischen Journalisten Hans Pretterebner, die in seinem Buch “Der Fall Lucona” veröffentlicht wurden, konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass es um vorsätzliches Versenken des Schiffes und um Versicherungsbetrug ging. Die beiden Hauptverdächtigen Udo Proksch und Hans Peter Daimler kamen vor Gericht und wurden zu langjährigen Kerkerstrafen verurteilt. Udo Proksch starb 2001 nach einer Herztransplantation.
Pretterebner fand heraus, dass es im politischen und kommerziellen Umfeld von Udo Proksch zu gewaltiger Korruption kam. Unzählige Tarnfirmen entstanden, um illegalen Technologietransfer in die ehemaligen Ostblockländer zu organisieren.
Eine dieser Firmen, an der Udo Proksch und sein Kumpane Rudi Wein beteiligt waren, hiess KIBOLAC Handelsges.m.b.H. Zweck dieser Firma lt. Handelsregister war: “Großhandel mit Waren aller Art, Entwicklung und Verwertung von Erfindungen, Verfahren, Konstruktionen und urheberrechtlichen Verwertungsrechten; Erwerb von Patenten zum Zweck der gewerbsmäßigen Verwertung, einschließlich der Vergabe von einschlägigen Lizenzen..”
Lt. Buch: “Der Fall Lucona”, S. 46, stellte die österr. Staatspolizei schon bald fest, dass “über sie Patente und Erfindungen widerrechtlich in den Ostblock verschafft wurden”.
Kaum jemandem – auch nicht Pretterebner – ist bekannt geworden, dass diese Firma ein EIGENES (!) Patent von einer Anwendungsbreite und Grösse ihr Eigen nannte, die jeden Patentexperten fassungslos macht. Und was noch verwunderlicher ist: die Tatsache, dass es einige Monate NACH der (angeblichen) ferngesteuerten Versenkung der LUCONA zur Anmeldung kam. Im Wissen darum, dass hierin genau jene Technologie beschrieben wurde, mit der das Schiff versenkt worden ist…(?!)
Als ERFINDER ist im Patent Rudi WEIN angegeben, ein Wirt, dem das bekannte Lokal “Gutruf” gehörte, und der lt. Pretterbauer-Recherche ANALPHABET gewesen sein soll. Erstaunlich.
hier (nach dieser Patentschrift wird es erst interessant, bitte scrollen!) :
Verfahren und Vorrichtung zum ferngesteuerten Ein- und Ausschalten von Anlagen- Österreichisches Patent AT358959B
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. 4.
Die drahtlose Steuerung von Schaltern für elektrische, optische und akustische Signale ist an sich bekannt. Von Nachteil hierbei ist, dass ohne besonderen technischen Aufwand solche Schalter unbefugterweise betätigt werden können.
Nur als Beispiel sei erwähnt, dass es im Falle eines funkgesteuerten Schalters genügt, den in Betracht kommenden Frequenzbereich signalmässig durchzusteuern, worauf der Schalter beim Überfahren der betreffenden Frequenz schalten wird bzw so dass dieses Durchstimmen von jedermann vorgenommen wurden kann. Ähnliches gilt für die durch akustische, beispielsweise Ultraschallsignale oder durch optische Signale-gesteuerte Schalter.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung bereitzustellen, die durch Unbefugte nicht ohne weiteres betätigt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 bzw. 4 gelöst.
Zweckmässige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Gesetzmässigkeit der Aufeinanderfolge der einzelnen Signale eines Signalpakets kann darin bestehen, dass die Zeitdauer zwischen den Signalen gleich oder unterschiedlich gross sind.
Die Gesetzmässigkeit in der Beschaffenheit ist im wesentlichen durch die Signalbeschaffenheit gegeben. Handelt es sich um ein Signal in Form von elektromagnetischen Wellen, so ist die Gesetzmässigkeit gegeben durch eine Amplituden-, Frequenz- und/oder Phasenmodulation der Signale. Handelt es sich bei den Signalen um Lichtsignale, bzw. Infrarotsignale, gelten im wesentlichen dieselben Überlegungen.
Gesetzmässigkeit nach diesen Kriterien sind auch bei akustisch gesteuerten Schaltern, insbesondere bei ultraschallgesteuerten Schaltern, denkbar, jedoch werden wegen der grossen Ubertragungsdämpfung dieser Signale, die praktischen Anwendungsfülle beschränkt bleiben auf den Fall von Signalen konstanter Amplitude aber unterschiedlicher grosser Dauer.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, bei welcher im Spektralgebiet des Infrarot gelegene Signale Verwendung finden, ist die Gesetzmässigkeit gegeben durch die Wahl unterschiedlicher Frequenzen für die einzelnen das Signalpaket bildenden Signale.
Ein Hauptanwendungsgebiet des erfindungsgemässen Schalters liegt in der Verwendung als EIN-AUS-Schalter bei Raumschutzgeräten. Die erfindungsgemässen Ausführungsformen, die mit Signalpaketen arbeiten, deren Signale Hochfrequenzsignale, Lichtsignale oder Infrarotsignale sind, haben nun bei diesem Anwendungsfall den Vorteil, dass diese Art von Signalen ohne weiteres durch Glas hindurchdringen. Hierdurch wird eine montagefreie, kontaktlose AUS-EIN-Schaltung mit dem Vorteil möglich, dass der Schaltvorgang innerhalb des durch das Raumschutzgerät geschützten Raumes durchgeführt werden kann, ohne dass der Raum betreten werden muss. Letzteres war nach dem Stand der Technik stets möglich und das Raumschutzgerät musste noch vor Ablauf der Alarmansprechzeit ausser Betrieb gesetzt werden.
Von besonderem Interesse ist die Anwendung der mit Signalen dieser Art arbeitenden Schalter bei Raumwarngeräten, welche zur Sicherung von Personenkraftwagen dienen.
Andererseits ist der erfindungsgemässe Schalter auch als Schloss möglich indem die eigentliche Schaltfunktion das Schloss öffnet bzw. schliesst.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der Zeichnungen beispielsweise näher beschrieben. In diesen zeigen:
Fig. 1, jeweils in Blockform und unter teilweiser 2 und 4 Verwendung digitaler Schaltungssymbolik verschiedene Ausführungsformen eines mit Lichtsignalen im Gebiet des Infrarot arbei tendenSchalters, wobei die Gesetzmässigkeit in jeweils anderer Signalbeschaffenheit und Aufeinanderfolge besteht,
Fig. 3 eine bei der Schaltungsanordnung gemäss
Fig. 2 auftretende Signalform, und
Fig. 5 ein Schaltungsdetail des Schalters gemäss
Fig. 4.
Bevor nachstehend auf einzelne erfindungsgemässe Schalter im Detail eingegangen wird, sei darauf hingewiesen, dass die Signalpakete aus beliebig vielen Signalen aufgebaut sein können. Selbst dann, wenn der anmeldungsgemässe Schalter als Schloss Verwendung findet, reichen drei bis fünf Signale aus, um eine grosse Stückzahl unterschiedlich kodierter Schalter zu erhalten. Bei sehr grossen Serien wird eine Duplizierung des Codes P im programmgesteuerten Gerät verhindert.
Beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 1 wird davon ausgegangen, dass das Signalpaket aus drei Signalen besteht. Die senderseitige Schaltungsanordnung zur Erzeugung von Signalpaketen ist dort mit 1 bezeichnet und weist einen Mehrfachoszillator 2 auf. Der Mehrfachoszillator 2 erzeugt für jeweils gleiche Zeitdauer T1 aufeinanderfolgend drei Signale konstanter Amplitude jedoch unterschiedlicher Frequenz.
Dies kann entweder dadurch erfolgen, dass drei Festoszillatoren in zeitlicher Aufeinanderfolge jeweils für die Zeitdauer1 freigegeben bzw. durchgeschaltet werden. In Abänderung kann aber auch jeweils nach der Zeitdauer T1 das frequenzbestimmende Glied des Oszillators verändert werden.
Die Oszillatorsignale können z. B. sinus und/oder impulsförmig sein. Mit 3 ist schematisch die Spannungsversorgung dieses Oszillators bezeichnet. An dem Oszillatorausgang ist die Basis eines Verstärkertransistors 4 angeschlossen in dessen Kollektorkreis zwei Dioden 5 und 6 angeordnet sind.
5 ist eine Infrarotdiode die Infrarotlicht im Takt der Oszillatorsignale aussendet, die parallel geschaltete Diode 6 ist eine im sichtbaren Bereich des Lichtes arbeitende Anzeigediode.
Der Oszillator ist so konzipiert, dass er in einfacher Weise hinsichtlich seiner frequenzbestimmenden Glieder eingestellt werden kann, z. B. unter Verwendung von ohmschen Bauteilen, etwa vonhochpräzisen Metallschichtwiderständen.
Hierdurch ist es möglich, jede Schaltungsanordnung (Gerät) in anderer Weise zu kodieren. Beispielsweise mittels eines Schalters bzw. Druckknopfes 7 kann der Oszillator 2 an die Versorgungsspannung gelegt und hiermit die Sendung eines Signalpaketes und somit eineempfängerseitige Schaltfunktion ausgelöst werden.
Die von der Infrarotdiode ausgesendeten Infrarotsignale werden von einem empfangerseitigen Phototransistor 10 empfangen, dessen Spektralempfindlichkeit im Bereich des emittierten Infrarot liegt.
Gegebenenfalls kann durch sender- und/oder empfängerseitiges Vorsetzen von optischen Filtern einespektralmässige Abstimmung zwischen 5 und 10 erreicht werden. Es ist dies nicht im einzelnen dargestellt, es soll jedoch darauf hingewiesen werden, dass hierin ein zusätzliches Codierungselement zu erblicken ist, welches zu der Wahl der Gesetzmässigkeit des Signalpaketes hinzutreten kann.
Anstelle des Phototransistors kann auch irgendein anderer lichtempfindlicher Bauteil Verwendung finden, dessen Spektralbereich gegebenenfalls durch vorgesetzte optische Filter an das Sendersignal angepasst ist.
An dem Phototransistor 10 ist eine Filterschaltung 11 angeschlossen, deren Aufgabe es ist, Störkomponenten im Ausgangssignal des Phototransistors, welche insbesondere durch Störlicht verursacht wurden,auszufiltern, so dass ein einer Filterschaltung nachgeschalteter Verstärker 12 nur von Signalen angesteuert wird, welche einem senderseitigen Signalpaket entsprechen.
Der Ausgang des Verstärkers ist mit einer Dekodierschaltung bzw. Codeerkennung 15 verbunden.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 1, bei welchem das Signalpaket aus drei Signalen konstanter Amplitude jedoch unterschiedlicher Frequenz besteht, enthält die Dekodierschaltung 15 drei Frequenzvergleichsstufen 16, 17 und 18.
Diese drei Vergleichsstufen sind unter Verwendung von UND Gattern 19 und 20 so hintereinander geschaltet, dass an einem Eingang des UND-Gatters 19, 20 jeweils der Ausgang der vorhergehenden Vergleichsstufe 16 bzw. 17 und am anderen Eingang des UND-Gatters, das Eingangssignal der Dekodierschaltung anliegt.
Die Vergleichsstufe 16 ist auf die Frequenz f1 des ersten Signals, die Vergleichsstufe 17 auf die Frequenz f2 des zweiten Signals und die Vergleichsstufe 18 auf die Frequenz f3 des dritten Signals des Signalpaketes abgestimmt.
Bei den Vergleichsstufen kann es sich beispielsweise um Schwingkreise handeln, welche jeweils auf die Frequenz f1, f2 bzw. f3 abgestimmt sind. Ist daher das am Eingang der Dekodierschaltung anliegende Signal coderichtig aufgebaut, so werden aufeinanderfolgend die Ausgänge der Stufen 16 bis 18 geschaltet. Es wird daher am Ausgang von 18 dann und nur dann ein Ausgangssignal auftreten, wenn das empfangene Signalcoderichtig aufgebaut war. Mit 21 ist eine durch die Anordnung zu betätigende (schaltende) Einrichtung bezeichnet.
Der Dekodierschaltung 15 kann nun ein zeitverzögerter, aus den Stufen 23, 24 aufgebauter, monostabiler Multivibrator 22 parallel geschaltet sein. Die Zeitverzögerung entspricht wenigstens jener Zeit, die vergeht, bis bei coderichtigen Eingangssignalen der Ausgang von 18 durchgeschaltet ist. Liegt dann noch immer kein Eingangssignal an 24, so kippt der monostabile Multivibrator und schaltet eine Alarmeinrichtung 25.
Die Schaltung gemäss Fig. 1 kann ohne weiteres für ein Signalpaket mit n-Signalen erweitert werden, indem senderseitig der Oszillator n-stufig aufgebaut wird und in der Dekodierschaltung 157L Vergleichsstufen vorgesehen werden.
Ferner sei erwähnt, ohne dass dies im Detail näher dargestellt ist, dass die Dekodierschaltung erfindungsgemäss so konzipiert ist, dass durch Befugte die Vergleichsfrequenzen an den Vergleichsstufen 16, 17, 18 in ebenso einfacher Weise wie am Oszillator 2 die Oszillatorfrequenzen, beispielsweise durch Tausch von Präzisions-Metallschichtwiderständen, eingestellt werden können.
In Weiterbildung der Erfindung können die das Signalpaket bildenden Signale auch aus einer vorgegebenen Anzahl von Impulsen bestehen1 welche zu vorgegebenen Taktzeitpunkten auftreten. Diese Impulse können von unterschiedlicher Dauer sein. Fig. 3 zeigt ein solches Signalpaket. Auch können diese Impulse von einem Wechselspannungssignal von z. B. einer Frequenz von 455 kHz getastet sein. Beispielsweise kann das Signalpaket aus fünf Impulsen bestehen. Die steigenden Flanken der Modulationsimpulse für das Wechselspannungssignal können gleich weit beabstandet jedoch von unterschiedlicher Breite Ti sein.
Der Sender 50 besteht bei diesem Ausführungsbeispiel zunächst aus einem Taktimpulsgenerator 51. Zur Festlegung der Flanken der das Signalpaket bildenden Signalimpulse ist ein Untersetzer 52 von z. B. einem Untersetzungsverhältnis von 1 : 100 dem Taktimpulsgenerator 51 nachgeschaltet. An den Untersetzer 51 ist ein Zähler 53 angeschlossen, der soviele Ausgänge aufweist, wie das Signalpaket Impulse hat.
Vorliegendenfalls soll ein Paket fünf Impulse umfassen, es sind demgemäss 5 Ausgänge vorgesehen, worauf aber die Erfindung keinesfalls beschränkt ist.
Mit den Bezugsziffern 54 bis 58 sind Zähler definierten Inhalts bezeichnet, die angestossen an ihren 54′, 55′, 56′, 57′ und 58′ Eingängen für eine einstellbare Anzahl (=definierter Inhalt) von 0 (oder 1) bis 99 (oder 100) Taktimpulsen an ihren Ausgängen54” bis 58″ aufeinanderfolgend aktiviert sind.
Der an diese Ausgänge angeschlossene eine Eingang eines UND-Gatters 60 ist daher in Takt-clock aufeinanderfolgend 100 für die vorbestimmten Inhalte der Zähler 54 bis 58, d. h. für die Dauer der an diesen Zähler einstellbaren clock Impulsen, hoch.
Die an dieser Eingangsklemme des UND-Gatters anliegende Signalform zeigt Fig. 3, wobei Ti die durch Hundert heruntergeteilte clock Frequenz und T1, arc2, T3, T4 und T5 die an den Zählern 54, 55, 56, 57 bzw. 58 voreinstellbare Zahl von Clockimpulsen (definierter Zählerinhalt) bedeutet.
Am anderen Eingang des UND-Gatters liegt ein Wechselspannungssignal, vorzugsweise einer Frequenz von 455kHz, von einem Generator 61, an. Die Ausgangsstufe 62 wird somit mit einer Folge von Wechselspannungssignalen konstanter Amplitude und konstanter Frequenz jedoch unterschiedlicher Dauer angesteuert. In Ubereinstimmung mit der Schaltungsanordnung gemäss Fig. 1 kann die Senderausgangsstufe 61 durch eine Ansteuerstufe, z. B. einen Transistor, für eine Infrarotdiode gebildet sein.
Den zugehörigen Empfänger 70 zeigt der rechte Teil der Fig. 2.
71 ist eine Eingangsstufe, die analog zu Fig. 1 aus einem auf Infrarotstrahlung ansprechenden Phototransistor, bzw. aus der Kombination eines Phototransistors mit angepasstem Spektralfilter besteht. Dieser Eingangsstufe nachgeschaltet ist ein Bandfilter 72, dessen Mittenfrequenz mit der Frequenz der Tastsignale zusammenfällt. Ist die Frequenz der Tastsignale wie oben erwähnt, 455 kHz, so ergibt sich der Vorteil, dass für dieses Bandfilter die handelsüblichen Rundfunk ZFBandfilter verwendet werden können. Die Erfindung ist aber keinesfalls auf eine Frequenz von 455 kHz für die Tastsignale beschränkt, vielmehr in der Wahl dieser Frequenz eine weitere Codierungsmöglichkeit.
An das Bandfilter 72 ist ein Gleichrichter 73 angeschlossen, an dessen Ausgang im wesentlichen das Hüllsignal, also jene Rechteckimpulsfolge auftritt, wie sie an dem einen Eingang des senderseitigen UND-Gatters 60 anliegt und wie sie in Fig. 3 gezeigt ist.
Durch dieses Impulspaket soll eine Schaltungsanordnung 100 geschaltet werden, allerdings dann und nur dann, wenn eine definierte Ubereinstimmung der Codierung des empfangenen Signals mit der senderseitigen gewählten Codierung 73 und 100 liegenden Schaltung elektronisch mit einer Codeschablone verglichen, die entsprechend dem senderseitigen Code einstellbar ist.
Empfangsseitig ist zunächst ein Taktsignalgenerator 74 vor gesehen, welcher von einem ankommenden Signal angestossenwird. In Übereinstimmung mit dem Sender 50 ist auch empfängerseitig eine Untersetzerstufe 75 vorgesehen, welche die vom Taktsignalgenerator erzeugten Signale im selben Verhältnis untersetzt wie die Stufe 51, als 1 :100. An die Untersetzerstufe 75 ist ein dem Zähler 52 entsprechender Zähler 76 mit gleichfalls fünf Ausgängen angeschlossen, welche aufeinanderfolgende im Takt von hundert Clockimpulsen jeweils aktiviert werden und Zähler 77 bis 81 (Speicher) variablen Inhalts ansteuern, die an ihren Ausgängen 77″ bis 81″ aufeinanderfolgend diese Zählerinhalte abgeben.
Diese Zählerinhalte stellen die Codeschablone dar, die mit Hilfe der Vergleichsstufen 82 bis 86 mit dem empfangenen Signalpaket verglichen wird.
Der Ausgang des Gleichrichters 79 ist an eine Sammelschiene 90 gelegt, an die ein Eingang jeder Vergleichsstufe angeschlossen ist. Der Vergleich erfolgt nun in der Weise, dass zunächst in der Vergleichsstufe 82 das erste Signal des Signalpakets mit dem über 77″ angelieferten variablen Zählerinhalt von 77 verglichen wird. Stellt 82 Identität fest, so wird über 91 die Vergleichsstufe 83 für den Vergleich des zweiten Signals des Signalpakets mit dem entsprechenden Teil der Codeschablone freigegeben usw. Stellen alle fünf Vergleichsstufen aufeinanderfolgende Identität fest, so tritt am Ausgang 93 ein Signal auf, das an dem einen Eingang eines UND Gatters 96 anliegt, an dessen Ausgang die zu schaltende Anordnung 100 angeschlossen ist. Dasselbe Signal (high oder low) liegt am anderen Eingang des UND-Gatters von einer Rückstellschaltung 97, 98 an.
98 ist eine Untersetz-erstufe, deren Untersetzungsverhältnis so gewählt ist, dass nach Beendigung des Signalpakets 98 ein Signal abgegeben wird, welches von der selben Art wie das über das RC-Glied (Einschaltreset) 99 an 97 anliegende Signal ist. Der Ausgang von 97 ist nicht nur an den einen Eingang von 96 geführt, sondern auch an einen Rückstelleingang aller Zähler variablen Inhalts 77 bis 81 und aller Vergleichsstufen 82 bis 86, was der Übersichtlichkeit halber im Detail nicht gezeigt ist. Die Empfängerschaltung wird somit nach Beendigung jedes Signalpaketes wieder in ihre Ausgangsstellung rückgestellt.
Tritt jedoch kein positives Ausgangssignal auf, so wird beim Auftreten des Rückstellsignals Alarm gegeben. Der Ausgang kann im Falle der Schaltung gemäss Fig. 1 wieder als bistabile Kippstufe oder als Impulsstufe ausgebildet sein.
Fig. 4 zeigt eine erfindungsgemässe Weiterbildung der Schaltungsanordnung gemäss Fig. 1 und es sind mit Fig. 1 übereinstimmende Baugruppen bzw. Bauteile mit denselben Bezugsziffern bezeichnet.
Mit 400 ist eine Generator-Modulatorschaltung bezeichnet, deren Generator die Tr~gerschwingung von z. B. 455 kHz erzeugt. 2 ist wieder der Mehrfachoszillator gemäss Fig. 1, welche beispielsweise ein Signalpaket in Form von drei Signalen gleicher Amplitude, und gleicher Dauer aber unterschiedlicher Frequenz erzeugt. Mit Hilfe des Modulatorteiles von 400 wird dann der 455kHz Träger mit diesen einzelnen Sinusströmen frequenzmoduliert und es wird ein Signalpaket am Ausgang von 400 erhalten, welches aus Teilsignalen besteht, welche signifikant unterschiedliche Frequenzspektren besitzen.
DieseBetriebsspannungsversorgung des Oszillators 2 kann entweder gemäss Fig. 1 mit einer gesonderten Versorgungsspannungsquelle 3 erfolgen oder es kann gemäss Fig. 4 eine Gleichrichterschaltung 401 vorgesehen sein, welche die in entsprechender Höhe aus 400 mit dem Übertrager 402 ausgekoppelte Spannung gleichrichtet; diese gleichgerichtete Spannung wird dem Oszillator 2 als Versorgungsspannung zugeführt.
Der Ausgang der Oszillator-Modulatorschaltung 400 ist in Übereinstimmung mit Fig. 1 an eineTransistorträgerstufe angeschlossen, in deren Kollektorkreis die Infrarotdiode angeordnet ist.
Der Schalter 1 zum Abrufen eines Signalpakets wird vorliegendenfalls zweckmässig Teil der Oszillator-Modulatorschaltung 400 sein und z. B. den Trägersignaloszillator (455 kHz-Generator) von der Versorgungsspannung trennen.
Fig. 5 zeigt schematisch eine mögliche Ausbildungsform einer OszillatorModulatorschaltung 400. Der Transistor 500 ist als Sperrschwinger mit dem Schwingkreis 501 im Kollektorkreis geschaltet. Dem Schwingkreis 501 ist eine Kapazitätsdiode 502 parallel geschaltet, deren Kapazität sich entsprechend dem vom Generator 2 gelieferten Signal ändert. 3 ist der Signalpaketschalter.
Der Empfänger hat als Eingangsstufe, wie bei der Ausführungsform nach Fig einen Phototransistor 10, gegebenenfalls mit Spektralfilter, dem ein 455kHz Bandfilter 410 nachgeschaltet ist. 411 ist ein FM-Demodulator, an dessen Ausgang ein Signalpaket auftritt, das aus Teilsignalen jeweils gleicher Dauer und konstanter Amplitude aber unterschiedlicher Frequenz bestehen.
Die auf dem FM-Demodulator 411 folgende Schaltungsanordnung beginnend mit dem Verstärker 12 zur coderichtigen Steuerung der Einrichtung 21 bzw. zum Schalten der Alarmeinrichtung 25 ist in Ubereinstimmung mit der Schaltungsanordnung gemäss Fig. 1 ausgebildet.
Weitere erfindungsgemässe Ausführungsformen können darin bestehen, dass die Infrarotdioden der Senderstufen 4 bzw. 62 durch Leuchtdioden, welche sichtbares Licht emittieren ersetzt sind. Natur gemäss sind dann in den Empfängern 10 bzw.71 entsprechende photoelektrische Bauteile, z. B. Photozellen, als Eingangsstufen vorgesehen.
Wie bereits eingangs erläutert, kann die Erfindung auch mit Signalpaketen variiert werden, deren Signale elektromagnetische Wellen sind, z. B. Hochfrequenzsignale sind, die etwa im UKW-Bereich liegen. Ein nach diesem Prinzip arbeitender Schalter kann gleichfalls in der in den Fig. 1 oder 2 gezeigten Art realisiert werden, jedoch unter Berücksichtigung der in der Fig. 6 gezeigten Modifikation. Hiernach wird an die Leitung 26 bzw. 35 anstelle der Ausgangsstufe 4 (Fig. 1) bzw. der Ausgangsstufe 62 (Fig. 2) ein Trägerfrequenzgenerator samt Modulatorstufe angeschlossen, welche bei den in Fig. 6 durch den Block 30 dargestellt sind. Die Frequenz-Modulatorstufe 30 speist eine auf die Antenne 32 arbeitende Senderstufe 31, die – wie angedeutet – durch einen Sendetransistor gebildet sein kann.
Empfängerseitig sind die Stufen 10, 11 gem~ss Fig. 1 bzw. die Stufen 71,-72, 73 gemäss Fig. 2 ersetzt durch eine Empfänger-Demodulatorstufe 34 samt Antenne 33. Die Stufe 34 ist dann an die Leitung 27 bzw. 90 angeschlossen.
Hinsichtlich der gewählten Modulation unterliegt die Erfindung keinerlei Beschränkung, es kann sowohl mit Amplituden- als auch Frequenz- oder Phasenmodulation gearbeitet werden. Modulations- und Demodulationsstufen sind dann entsprechend ausgebildet.
Bei einer weiteren Ausführungsvariante der Erfindung kann das längs 26 bzw. 35 auftretende Signal direkt ausgestrahlt und über 27 bzw. 90 direkt empfangen oder der Eingangsstufe gegebenenfalls eine Filterschaltung zugeführt werden.
Bei einem mit Ultraschallsignalen arbeitenden erfindungsgemässen Schalter wird aus eingangs bereits dargelegten Gründen einem Signalpaket der Vorzug gegeben werden, bei welchem die Signale von unterschiedlicher Grösse durchführbar sind. Eine diesbezügliche Schaltung ist gebildet durch die Kombination der Schaltung gemäss Fig. 2 mit jener gemäss Fig. 7.
Diese Kombination besteht darin, dass an dem einen Eingang des UND-Gatters 60 nicht ein 455 kHz Generator angeschlossen wird, sondern ein Generator niedrigerer Frequenz 3, z. B. 40 kHz angeschlossen ist. Am Ausgang des UND-Gatters treten daher auch hier Signalpakete gem~ss Fig. 3 auf, die mit einem Wechselspannung-ssignal getastet sind. 38 ist ein Verstärker, 39 der eigentliche Ultraschallwandler, welcher die elektrischen Signale in Ultraschallsignale umsetzt. Beide Stufen 38 und 39 entsprechen der Stufe 62 gemäss Fig. 2.
Auf der Empfangsstufe ist als Eingangsstufe ein Ultraschallmikrophon 40 vorgesehen, dem ein Verstärker 41 und diesem wieder ein Gleichrichter nachgeschaltet ist. Der Ausgang des Gleichrichters 42 ist an die Sammelschiene 90 angeschlossen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung k~nnen die Ultraschallwandler 39, 40 auch akustische Wandler sein.
Patentansprüche:
1. Verfahren zum über Schall-, Funk- oder Licht-, insbesondere Infrarot-Sendesignale ferngesteuerten Ein- und Ausschalten von Anlagen, insbesondere Alarmanlagen, indem das Sendesignal von einem ersten Ort ausgesendet wird und bei dessen Empfang an einem von diesem ersten entfernten Ort ein Schaltsignal zum Ansteuern der Anlage erzeugt wird, dadurch g e k e n n z e i c h n e t dass das Sendesignal vor dem Aussenden nach einem bestimmten Code kodiert, das empfangene Signal dekodiert, sowie der daraus resultierende empfangene Code mit dem bestimmten Code verglichen wird, wobei bei Übereinstimmung des empfangenen Codes mit dem bestimmten Code das Schaltsignal erzeugt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass bei Nichtübereinstimmung des empfangenen Codes mit dem bestimmten Code ein Alarmsignal erzeugt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass bei Überschreiten einer vorgegebenen bestimmten Zeitspanne zwischen Auftreten des empfangenen Signals und Abgabe des Schaltsignals ein Alarmsignal erzeugt wird.
4. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 3 mit einem Sender sowie einem Empfänger und einer diesem nachgeschalteten Anlage, da- durch g e k e n n z e i c h n e t , dass dem Sender eine Kodierschaltung zur Erzeugung von Signalpaketen, wobei jedes Signalpaket aus mehreren entsprechend einer vorgegebenen Gesetzmässigkeit beschaffenen und aufeinanderfolgenden (bestimmten Code) Signalen besteht, dass dem Empfänger eine für den empfangenen Code abgebende Dekodierschaltungs-Gesetzmässigkeit voreinstellbare (Codeschablone bzw. bestimmter Code) Vergleichsschaltung für den empfangenen mit dem bestimmten Code vorgesehen ist, die bei Übereinstimmung, gesteuert von einem entsprechend dieser Gesetz mässigkeit aufgebauten Signalpaket, ein Schaltsignal erzeugt.
5. Vorrichtung nach Anspuch 4, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass eine Alarmstufe mit der Vergleichsschaltung verbunden ist, welche bei Empfang von nach einer anderen als der senderseitigen Gesetzmässigkeit (Code) aufgebauten Signalpaketen, also bei mangelnder Übereinstimmung ein Alarmsignal erzeugt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass die Zeitdauer der in einem Signalpaket aufeinanderfolgenden Signale gleich gross gewählt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass die Zeitdauer der in einem Signal paket aufeinanderfolgenden Signale unterschiedlich gross gewählt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass die Signale eines Signalpaketes amplituden-, frequenz- und/oder phasen moduliert sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass die Signale, z. B. im UKW-Band gelegene, elektromagnetische Wellen sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass die Signale Schallwellen, insbesondere Ultraschallwellen sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass die Signale Lichtsignale sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass die Signale im Spektralgebiet des Infrarot gelegene Signale sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, 11 oder 12, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass die senderseitige Schaltungsanordnung zur Erzeugung von Signalpaketen einenOszillator umfasst, der aufeinanderfolgend eine wählbare Anzahl von Signalen mit voreinstellbarer Frequenz erzeugt, und dass an den Oszillatorausgang zweckmässig über eine Verstärkerstufe ein Infrarotsender, vorzugsweise eine Infrarotdiode, angeschlossen ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7 oder 11 bis 13, dadurch g e k e n n z e i c h ne t , dass der Eingang des Empfängers durch ein lichtempfindliches Bauteil, vorzugsweise durch einen Phototransistor gebildet ist, und dass die Schaltungs-anordnung zur Erzeugung eines Schaltsignals eine Vergleichsschaltung umfasst, an welcher der senderseitige Code einstellbar ist und welche bei einem coderichtigen Eingangssignalpaket ein Schaltsignal für die Empfangseinheit erzeugt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch g e k e n n z e i c h ne t , dass als Alarmsignalgenerator der Vergleichsschaltung ein zeitverzögerter monostabiler Multi- vibrator parallel geschaltet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 15, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass zwischen Oszillator und Sender eine GeneratorModulatorschaltung angeordnet ist, welche eine Trägerschwingung erzeugt und an deren Ausgang ein Signal anliegt, welches der mit dem Signalpaket frequenzmodulierten Trägerschwingung entspricht.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8 oder 11 bis 14, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass nach dem lichtempfindlichen Bauteil eine FM-Demodulatorschaltung angeordnet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16, g e k e n n z e i c h n e t durch eine an die Generator-Modulatorschaltung angeschlossene Gleichrichterschaltung, welche die durch Gleichrichtung trägerfrequenter Signale gewonnene Gleichspannung dem Oszillator als Versorgungsspannung zuführt.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass die Signale durch Impulse unterschiedlicher Dauer gebildet sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass die Impulse von einem Wechselspannungsträger getastet sind.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 20, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass der senderseitige Signalpaket-Oszillator ein Impulsgenerator mit fester Taktfrequenz der erzeugten Impulse jedoch wählbarer Impulsbreite ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 21, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass an den Impulsgenerator ein Tastsignalgenerator zur Ansteuerung der Impulse mit einem Wechselspannungsträger angeschlossen ist.
22. Vorrichtung nach einem der Anspr~che 4 bis 22, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass der Impulsgenerator durch aufeinanderfolgend abgefragte Zähler (Speicher) variablen Inhalts gebildet ist, wobei ein Zähler vorgesehen ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 23, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass die Schaltungsanordnung zur Erzeugung eines Schaltsignals einen Oszillator bzw. Impulsgenerator aufweist, welcher in Überein-stimmung mit der Gesetzmässigkeit des gesendeten Signals einstellbar ist, und eine Vergleichsstufe vorgesehen ist, an deren einem Eingang das empfangene Signal und anderen anderem Eingang gleichzeitig bzw. in synchronisierter Aufeinanderfolge das Ausgangssignal des empfängerseitigen Oszillators bzw. Impulsgenerators anliegt.
25. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch g e k e n n z e ic h n e t , dass die Empfangseinheit (22, 70) eine der den eigentlichen Schaltvorgang auslösenden Schalterstufe (20, 100) vorgeschaltete Codeerkennungsschaltung (22, 70) aufweist, die aus so vielen hinter einandergeschalteten Codeerkennungsstufen (16 – 18; 82 – 86) besteht, wie das Signal Teilsignale aufweist, und dass eine Alarmgeberschaltung(25) vorgesehen ist, die mit dem Eingang und dem Ausgang der Codeerkennungsschaltung (22, 70) verbunden ist, wobei die Alarmgeberschaltung (25) signalmässig lediglich durch ein Ausgangssignal der Codeerkennungsschaltung abschaltbar ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass die Alarmgeberschaltung (25) über eine Zeitverzögerungsschaltung (23, 24) angesteuert ist, die durch ein am Eingang der Codeerkennungsschaltung (15, 70) startbar und durch ein am Ausgang derselben erscheinendes Signal rückstellbar ist.
26. Schalter nach Anspruch 25 oder 26, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , dass die Zeitverzögerungs schaltung (23, 24) als monostabiler Multivibrator ausgebildet ist.
Diese Patentschrift kam auch in Deutschland zur Anmeldung, führte aber trotz Beschränkung auf Infrarot und engerem Anspruch 1) zu keiner Patenterteilung:
DE Patent 2849966A1 – VERFAHREN UND VORRICHTUNG ZUM FERNGESTEUERTEN EIN- UND AUSSCHALTEN VON ANLAGEN
Es wurde am 5. Mai 1983 vom Deutschen Patentamt zurückgewiesen.
Höchst eigenartig ist aber, warum das Patent vom Österr. Patentamt überhaupt positiv geprüft und schließlich tatsächlich erteilt wurde – obwohl eindeutig erwiesen ist, dass es Fernbedienungen bzw. Fernschalter der beschriebenen Art längst gegeben hat. Viele Farbfernseher arbeiteten damals schon mit codierten Infrarot- oder Ultraschall-Fernbedienungen. JEDE Codierung zeigt in der Praxis die Weise des Anspruch 1) des o.g. Österr. Patents AT358959B.
Eine Frage tut sich auf. Hatten die Herren Udo Proksch und Rudi Wein Komplizen sogar beim Österr. Patentamt? So undenkbar ist die Sache ja nicht. Das Patentamt hatte seinen Sitz direkt neben der Konditorei “Demel”, die damals Udo Proksch gehörte, und lag außerdem nur wenige hundert Meter neben dem Lokal “Gutruf”, das Rudi Wein besaß. Gab es etwa gar Druck auf das Patentamt? Auch das ist nicht unmöglich. Ich erinnere mich an die Ausgabe einer Zeitschrift des Österr. Patentinhaber- und Erfinderverbandes aus dem Jahre 1982, in der davon zu lesen war, dass das Patentamt unter Umständen Patente “sehenden Auges” erteilen würde (also im Wissen, dass es nicht Bestand hat)…
Sonderbar ist auch, dass die o.g. Patentschrift nicht mehr online zu erhalten ist. Über Google Patents ohnehin nicht. Geht man unter der bekannten europäischen Patent-Suchmaschine “espacenet” ins Internet, so kann man üblicherweise ALLE europäischen Patentschriften downloaden, egal ob Österr. Patent (AT) oder DE-Patent, und ob erteilt oder nicht. Nicht so bei obigem Kibolac-Patent AT358959B. Das wird NUR zusammen mit dem zurückgewiesenen DE2849966A1 ausgegeben, wobei aber diese Patentschrift ja total umgeschrieben wurde. Das ursprüngliche Österr. Patent AT358959B mit jenem Text (s. o.) aber ist tabu. ES EXISTIERT FÜR DIE SUCHMASCHINE SEIT DEM 3. April 2018 NICHT MEHR! Das war der Tag, an dem ich das letzte Mal die Suchdaten in die Suchmaschine eingab! Das ist ein äußerst komischer Fall, der mir noch nirgends untergekommen ist!
Glücklicherweise habe ich das genannte orig. AT-Patent schon mal vor Jahren über “wikipatent” downgeloadet, siehe hier: http://www.sensortime.com/DE2849966.pdf .... A propos: Auch die Suchmaschine wikipatent existiert nicht mehr…
Nun denn. Wir wollen uns im Folgenden ansehen, welche Technologien mit diesem Patent hätten abgedeckt werden können, und was geschehen wäre, wenn die Kibolac GmbH. dieses Patent in den damaligen Ostblock verkauft hätte (der Zweck besagter Firmengründung von Proksch und Wein war ja der Transfer von Erfindungen). Und zu guter Letzt schauen wir uns auch noch den Fall an, wenn man in den Besitz weiterer wichtiger Patente gelangt wäre, und diese ebenfalls gen Osten transferiert hätte…
Vor allem die DDR war ein zentraler Akteur bei der Beschaffung von wissenschaftlichen Ergebnissen und technischem Know-how aus dem Westen und deren Transfer in den übrigen Ostblock, primär in die Sowjetunion. Ein Großteil dieses “illegalen Technologie-transfers” lief über die sog. “Wiener Residentur” und wurde von österreichischen HiTech-Firmen wie Kibolac, Rudolf Sacher Inc. und Lylac betrieben. Die Beschaffung bezog sich in erster Linie auf Waren, Dienstleitungen, KnowHow und Forschungsergebnissen; also auf “Handfestes”. Die RECHTE für diese Technologien lagen nach wie vor bei westlichen Firmen und Einrichtungen. Hätten sich die Ostblockländer aber auch die Patentrechte sichern können, so konnte man nicht mehr von “illegalem Transfer” sprechen. DAHER MUSS DAS INTERESSE DAFÜR GEWALTIG GEWESEN SEIN!
Ein Transfer des o.g. Patents AT358959B hätte den Ostblock in die Lage versetzt, VÖLLIG LEGAL ALLE aus diesem Patent resultierenden Anwendungen zu produzieren und selber zu exportieren. Dazu gehören alle Arten von Fernsteuerungen, Fernschaltungen und Fernbedienungen, auch militärischer Art. Der Westen hätte daraus ein Exempel statuieren müssen, dass militärische Verwendbarkeit eines Patents dieses automatisch ungültig macht, sobald es nicht auf einer Erfindung beruht, die im Osten gemacht worden ist, sondern auf einem West-Ost-Transfer.
Gab es zu jener Zeit andere österreichische Patente mit ebenso breitem Patentanspruch und weitreichender Anwendungsmöglichkeit? Sicher Dutzende. Zwei wichtige seien hier genannt:
b) AT366834/US4245334
“Device for measuring and indicating the time between the
reception of first and second airborne signals” /
Erfinder: Bieramperl
c) AT339062/DT2642925A1 “Verfahren zur Längenmessung” (und Folgepatente) . Vor allem auch: EP 0159312 A1 “Einrichtung zur Messung von Weglängen oder Geschwindig-keiten”. Erfinder: Rieder/Schwaiger. Auch in diesem Fall kam das erstgenannte Österreichische Patent zur Erteilung und war gültig.
Wären solche Patente in den damaligen Ostbock gelangt, hätte dieser die RECHTLICHE BASIS für mehr als 30%(!) aller heutzutage produzierten HiTec-Systeme gehabt. Denn im Wesentlichen resultieren sie allesamt entweder aus Vergleich eines empfangenen Codes mit einem bestimmten Code (Pat. a), aus Zeitmessung, gekoppelt mit Sensor (Pat. b) oder aus Wegmessung, gekoppelt mit Sensor (Pat. c).
Kein Wunder, dass die Westmächte mit allen Mitteln einen solchen Transfer verhindern mussten. Auf österreichische Behörden wurde Druck ausgeübt, solche Patente tunlichst zu ENTEIGNEN. Logisch daher, dass es zu Machenschaften gekommen ist, wie sie auf http://www.sensortime.com/SRCT1985-1.htm beschrieben worden sind – wo eine Enteignung versucht wurde, jedoch schief gelaufen ist.
Eine Frage bleibt noch am Schluß: WARUM wurde das “Codierungs-Patent” von Udo Proksch und Rudi Wein NACH dem Sinken der Lucona angemeldet – wo doch klar ist dass der Verdacht auf vorsätzliche Versenkung durch eine ferngezündete Bombe dann erst recht auf Udo Proksch und seinen Freund Daimler fallen würde? Hatten die beiden zum Anmeldezeitpunkt deshalb keine Bedenken, weil sie sich FREI von SCHULD sahen, was das Sinken des Schiffes betraf? Oder tat man es dann ERST RECHT, weil man damit zeigen wollte, dass man doch nicht so blöd sei, ein Schiff mit eben jener Technologie ferngesteuert zu versenken, die man ein halbes Jahr später ZUM PATENT ANMELDEN würde?? (Nach der Denkweise von Udo Proksch, wie sie Pretterebner ihm zuerkannt hat, wäre das ja ebenfalls plausibel…)
Egal, wie immer: wir werden es nie mehr erfahren. Eines ist jedoch sicher: Die Geheimdienste der Westmächte beobachteten den korrupten Zirkel rund um Udo Proksch inkl. der sog. “Wiener Residentur” bereits VOR dem Sinken der Lucona mit Argusaugen. Der Untergang des Schiffes im Indischen Ozean erleichterte deren Absicht, diese Clique samt ihren politischen Komplizen zum Verschwinden zu bringen. Umgesetzt wurde der Plan ab 1979. Mit den Gerichtsprozessen gegen alle Beteiligte ab den 90ern kam er zu seinem Abschluß….
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DIE ERLEBNISSE DES o.g. AUTORS ALS ERFINDER !
SO IST MAN JAHRZEHNTELANG MIT KREATIVEN UMGESPRUNGEN.
DESWEGEN IST HEUTE DAS PATENTSYSTEM KAPUTT.
DIE FOLGEN SEHEN SIE AN DER GGW. WIRTSCHAFTS- UND FINANZKRISE.