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Diese Websiten beschreiben nicht nur, wie
man die Werke, Pläne und Fähigkeiten eines kleinen privaten Erfinder
zerstört hat. Sie zeigen auch wie effizienter IPR-Schutz von
elektronischer Hardware generell fast unmöglich gemacht worden ist. Für
jetzt und für die Zukunft. Alles durch sogenannte "Techno Banditen",
betrunkene
Fonds-Manager, Polit-Idioten, Glücksritter,
Gauner und Betrüger.
Siehe:
http://www.sensortime.com/SRCT1979-1.html
http://www.sensortime.com/SRCT1980-1.htm
http://www.sensortime.com/SRCT1981-1.htm
http://www.sensortime.com/SRCT1982-1.htm
http://www.sensortime.com/SRCT1982-2.htm
http://www.sensortime.com/SRCT1983-1.htm
http://www.sensortime.com/SRCT1984-1.htm
http://www.sensortime.com/SRCT1985-1.htm
-> der Überhammer!
http://www.sensortime.com/SRCT1985-2.htm
-> die Rieder/Schwaiger-Tragödie
http://www.sensortime.com/SRCT1985-3.htm
->
das sonderbare Patent v. Udo Proksch und R. Wein
http://www.sensortime.com/SensorTiming_1986-1.htm
http://www.sensortime.com/SensorTiming_1986-2.htm
http://www.sensortime.com/SensorTiming_1987-1.htm
http://www.sensortime.com/SensorTiming_1987-2.htm
http://www.sensortime.com/SensorTiming_1988.htm
http://www.sensortime.com/SensorTiming_1989-1.htm
http://www.sensortime.com/SensorTiming_1989-2.htm
http://www.sensortime.com/SensorTiming_1990.htm
http://www.sensortime.com/SensorTiming_1993.htm
http://www.sensortime.com/SensorTiming_1996.htm
http://www.sensortime.com/SensorTiming_2000.htm
*(Anm.:
selbst 15 Jahre später machten sich wieder
Unbelehrbare daran, die "Zeitbarriere" (d.h. die faktische
Unmöglichkeit technisch Höherwertiges als den Erwerb von ZEITDATEN in
digitalen Sensor-Applikationen zu finden)
zu durchbrechen und mit genagelten
Stiefeln auf dem Patentwesen aufzutreten... Darüber am Ende dieser
Webseiten).
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Lesen Sie das Buch
WELTERSCHÖPFUNGSTAG von Frank Cybland
http://www.sensortime.com/Welterschoepfungstag.html#!/Buch/p/150378595/category=0
Hier wird nicht nur die Autobiografie des Erfinders
beschrieben, sondern es
werden auch alle Implikationen aufgezeigt, die zu einer TOTALEN LÄHMUNG
des
Patentwesens führen, wenn solche Fälle gehäuft auftreten (und
genau das war in den letzten Jahrzehnten der Fall). Letzten Endes ist
die Innovationsschwäche unserer Zeit darauf zurück zu führen, wo nicht
einmal mehr MINUSZINSEN(!) die
Wirtschaft pushen können...
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Einige, die das gelesen haben, mögen vielleicht denken:
Warum zum Teufel konnte ein solches Desaster geschehen?
Warum ist jemand, der die Basis für neue Technologien gefunden hat,
der wichtige Forschungs- und Entwicklungsarbeit
aus eigener Tasche finanziert und unter größten Strapazen durchgeführt
hat, nicht in der Lage, seine Patentrechte durch
zu setzen? Warum unterstützt ihn die
Gesellschaft nicht bei seinen Bemühungen, warum schätzt sie seine
Arbeit nicht?
Einige Leute werden auch fragen: War das alles eine Täuschung? Oder
ein Zeichen von Schwäche? Oder - waren seine Patente gar ungültig von
Anfang an?
Andere Leute könnten sagen: Wenn es für einen Erfinder in den 70er,
80er und 90er Jahren unmöglich war, trotz Besitzes solch enorm
wichtiger Patente erfolgreich zu sein - wie wäre das erst
bei einem
privaten Erfinder in Zeiten wie diesen! Wo
die Bedingungen doch jetzt noch viel schwieriger sind?
Wie auch immer. Ich versuche, alle Beweise und Fakten auf den Tisch
legen. Es gibt keine Spekulationen oder Vermutungen, sondern klare
Fakten, schriftliche Belege, Briefe, Fotos, Dokumente und Zeugen.
Der Leser soll eine Vorstellung von der Realität in der Patent-
und Erfinder-Szene zu bekommen, und zwar generell. Keineswegs nur
auf den erwähnten Erfinder Erich B. (Österreich, EU) bezogen.
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1978: Der Beginn
der Sensor Timing Projekte
Was geschah seither?
Bevor wir ins Detail gehen, zunächst Grundsätzliches.
Was ist ein Patent?
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Ein Patent ist ein
technisches Schutzrecht, das für eine Erfindung zur Sicherung
bestimmter Monopolrechte an einer technischen Lehre verliehen wird. Wird
ein Patent erteilt, erhält der Patentanmelder das
sog. Patentdokument.
- Das Patentdokument besteht allgemein aus 3 Teilen: Der Beschreibung,
den Zeichnungen und den Patentansprüchen.
- Die Formulierung der Patentansprüche grenzen der Schutzumfang eines
Patents ein. Die Ansprüche zeigen an, welche Art von Technologie nun unter
Patentschutz fällt. In der Praxis legen diese Formulierungen den
zukünftigen Wert eines Patents fest, wenn sich die Technologie als
erfolgreich gezeigt hat.
- Alles, was im Rahmen des Schutzumfanges des Patents liegt, kann der
Patentinhaber benutzen, herstellen und in Verkehr bringen; oder bzw. kann
der Patentinhaber einem Dritten verbieten zu benutzen, herzustellen oder
in Verkehr zu bringen.
- Die Interpretation dessen, worauf sich das Patent erstreckt (
bzw. "was unter das Patent fällt"), steht nicht nur einem Experten bzw.
Patentanwalt zu, sondern
natürlich auch dem Patentinhaber. Um plausibel
zu argumentieren, sollte er er sich aber Kenntnisse über das Patentwesen
aneignen, und auch etwas über Patentgesetze, Prüfungsverfahren,
Patenterteilungen, Nichtigkeitsklagen und Patentverletzungsklagen u. dgl.
wissen.
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So weit, so gut.
Ich hatte also bereits Anfang der 70er-Jahre eine Idee. Nämlich
die benötigte Zeit ("Verstreichzeit"
oder engl.: "elapsed time") für eine Bewegung AUF DEM
BEWEGTEN OBJEKT zu messen, und nicht DISTANZIERT davon (mit
Lichtschranken u. dgl.)
Ich war ein erfahrener Elektroniker, und ich fand die Art und Weise, wie
man das technische Problem löst.
Diese Erfindung war MEHR als nur PATENTWÜRDIG. Sie war schlicht und
einfach sensationell. Mir ist das später von unzähligen Leuten bestätigt
worden. Jeder halbwegs technisch Bedarfte wird mir beipflichten: Er wäre
selber zum Patentanwalt gegangen, hätte er eine solche Idee gehabt...
Also reichte ich im Dezember 1977 die Patentanmeldung "Zeitmess-und
ANZEIGEVORRICHTUNG" beim Österreichische Patentamt, und anschließend
beim DP und beim US-Patentamt ein (und zwar unter dem Titel: "device for
measuring and indicating the time between the reception of first and
second airborne signals").
Beschreibung und Zeichnungen der erteilten Patentdokumente siehe:
http://www.sensortime.com/US4245334.htm
http://www.sensortime.com/AT366834.htm
http://www.sensortime.com/AT397869B.htm
Sehen wir uns das US-Patent mal näher an, wo Patentanspruch 1)* im
zuletzt erteilten Patent US4245334 (Bieramperl) wie folgt lautet: :
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1. A system mounted on a vehicle for measuring and indicating the time
required for a movement
from a first location to a second location spaced from the first
location, said system comprising:
- a first transmitter located at said first location and adapted to
transmit a first energy
signal;
- a second transmitter located at said second location and adapted to
transmit a second energy
signal;
- an electronic stopwatch for delivering clock signals;
- a memory coupled to said watch for receiving and storing said clock
signals;
- display means coupled to said memory means for providing a visual
indication of the clock
signals stored by said memory;
- an energy signal receiver having a sensor for receiving said first and
second energy signals;
- a start switch for coupling the output of said receiver to the input of
said stopwatch
and responsive to said first energy signal, so as to turn on said watch to
provide clock signals; and
- a stop switch for coupling the output of said receiver to the input of
said stopwatch and responsive
to said second energy signal, so as to turn off said watch and terminate
the clock signals.
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*Anmkg.: der ursprüngliche Anspruch in meiner Erstanmeldung war etwas
anders formuliert; er war sogar noch breiter (wir werden später noch sehen).
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Aus den Patentansprüchen ("claims") geht also klar hervor, dass weder Länge
der Strecke, noch Art des "transmitter", noch Art des abgegebenen
"energy signals", noch Art der "electronic stop watch" (= timer),
noch art des verwendeten
"memory", noch Art der Anzeige (display) noch Art des "start
switch" oder "stop switch" noch Art des SENSORS
eingeschränkt sind.
Was bedeutet das?
Das heißt: Jedes Produkt, das alle diese Merkmale in irgendeiner Weise aufweist,
fällt unter das Patent. Das ist für jeden Patentexperten sonnenklar. Auch ein
Produkt, das am besagten memory KEIN "visual indication"
bereitstellt, sondern den Speicher benötigt, um Datenverarbeitungen
verschiedenster Art auszuführen, fällt unter das Patent - allerdings nicht zu
100%, sondern vielleicht nur zu 80.
Deswegen hätten viele Branchen auch Lizenzgebühren an den
Erfinder bzw. Patentinhaber seit 1981 zahlen müssen, wenn alles mit rechten
Dingen zugegangen wäre. Alles klar?
Beispiel:
Sehen wir uns einen digitalen CamCorder an, der anstelle eines Laufwerks ein
"flash-memory" (d.h. einen Halbleiter-Speicher) aufweist:
1) Er verfügt zuerst mal über einen SENSOR. Das
ist ein sogenannter "CCD-Sensor",
(charge coupled display) oder "APS" (Active Pixel Sensor), der die auftreffenden
Lichtsignale (elektromagnetische Wellen) detektiert und diese in einen digitalen
Code umwandelt.
Also: Merkmal 1 vorhanden.
2)
Es gibt aber auch Transmitter. Sie glauben es nicht? Doch,
doch. JEDE photonen-emittierende Entität bzw. Struktur, entlang sich der der
CamCorder beim Filmen bewegt, ist ein Transmitter, der "energy signals"
aussendet.
Also: Merkmale 2 und 3 aus Pat. US4245334 vorhanden.
3)
Jetzt wird mancher einwenden und sagen: Na, und
wo ist die elektronische Stoppuhr, der Speicher ("memory") und wo sind
die Start/Stopp-Schalter ("switches") um die Verstreichzeit ("time
required for a movement from a first location to a second location") zu messen?
Ganz einfach:
Würden die Bewegungen NICHT zeitlich exakt digital erfasst und
chronologisch zwischen-gepeichert, gäbe es Tohuwabohu
am Bild-Datenträger. Also MÜSSEN die
Verstreichzeiten
zwischen aufeinander folgenden externen Photonenquellen digital gemessen und
gespeichert werden!
Bei Verwendung eines Magnetbandkassetten-Laufwerks anstelle eines
Halbleiter-Flash-Speicher (z. B. ein SSD), führt der Antrieb das Timing und die
Synchronisation von Videodaten durch seine Bewegung automatisch durch. Wenn
Sie aber einen Flash-Speicher haben, gibt es keine Möglichkeit ohne sequentielle
Verstreichzeit-Messungen und chronologische Zuordnung
der erfassten Daten.
Außerdem: Dass die besagten
"start-stop-switches" nicht mechanisch oder elektrisch ausgeprägt sind, sondern
ihre Aufgabe softwaremäßig vollbringen, ändert nichts: Es
wird geschaltet.
Letzten Endes ändet es auch nichts an der Tatsache, dass ein
menschlicher Betrachter, der auf einen LCD-Monitor blickt, in Wahrheit nichts
anderes als visualisierte Verstreichzeiten sieht, und sonst nichts...
Also: Merkmale 4, 5 and 6 aus
Pat. US4245334
vorhanden.
Und dass das System
auf einem Vehikel angebracht ist, und sich bewegt, braucht wohl nicht näher
erläutert zu werden..
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Werfen wir nun einen Blick auf meine
grundlegende Erfindung des Jahres 1977, die der Schlüssel für besagte
Patentansprüche war, und auf den ersten BETRUG, der um das Jahr 1980 passiert
ist (es war der erste von vielen Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit meiner
Erfindung - bis in die Gegenwart):
Zugegeben, in 1977 war nicht meine Absicht, ein Patent für einen
Chip-Daten-Recorder (das tat ich erst später, 1986) anzumelden, oder für einen
digitalen Audio-Recorder oder gar einen CamCorder, aber ich wusste bereits
damals, dass mein Verstreichzeit-Messsystem universelle Anwendung hatte. Es war
mir klar, dass man, wenn man "elapsed times" digital on-board erfassen konnte,
ebenso alle anderen zeitabhängigen physikalischen Größen sensorisch ableiten
kann. Ich wusste auch, dass der Modus des Patentanspruch 1) die Interpretation
von iterativen und rekursiven Anwendungen erlaubt.
Ich bat einen mir persönlich bekannten, in der Privatwirtschaft tätigen
Patentexperten, die Patentschrift beim Österreichischen Patentamt einzureichen.
Er formulierte breite Ansprüchen (wie üblich im Patentwesen). Das
Österreichische Patentamt hatte
keine Einwände und erteilte das Patent schließlich im
Jahre 1982 (Patent Nr. AT 366834). Leider, ab 1979 (ein Jahr nach Einreichung
des Patents in Österreich), war dieser Experte nicht mehr in der Lage, mir zu
helfen. Das betraf auch die Übersetzungen der Beschreibung und die
Patentanmeldung in den USA und anderswo. Er empfahl mir, einen öffentlich
akkreditierten Patentanwalt in Linz / Österreich, (Herr H. Huebscher) zu
konsultieren.
Also beauftragte ich H. Huebscher, die Patentschrift mit Patentanspruch 1) beim
US-Patentamt einreichen:
(sehen Sie auch diesen link:
Patentansprüche zu US4245334 in der Original-Einreichung):
Das Original-Patentdokument, das am 13. Januar 1981 erteilt wurde, enthielt noch
den folgenden Anspruch 1):
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What
is claimed is:
1) A
device for measuring and indicating the time between reception of first and
second airborne signals, comprising
- an
electronic watch for delivering clock signals
-
indicating means adapted to receive said clock signals and to give an indication
corresponding to the clock signals thus received
- a sensor for receiving said first and second airborne
signals
-
a start switch arranged to connect said indicating means to said stop watch for
the
reception of said clock pulses from said stop watch by said indicating means
in response to the reception of said first airborne signal by said sensor,
and
-
a stop switch arranged to disconnect said indicating means from said stop watch
in response to the reception of said second
airborne signal by said sensor
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Jenes Patent-Dokument, das ich jetzt besitze, enthält hingegen den modifizierten
Anspruch 1), den Sie anfangs auf dieser Seite gelesen haben (siehe oben)!
Niemand kennt den Zeitpunkt, an dem dieses Dokument gegen ein Duplikat
ausgetauscht wurde, niemand weiß
genau, wie sich dieser Diebstahl ereignet hat - aber er hat
stattgefunden!
Außerdem sollte meine US-Patentanmeldung auch eine
Zeichnung eines Fahrzeuges
enthalten (s. Bild). Mein Wunsch wurde von meinem Linzer Patentanwalt NICHT
erfüllt (oder einfach "vergessen??") - die Folge war, dass ein Erfinder namens
A. R. Hocken 3 Jahre später ein US-Patent erhielt, die sich fast zu 100% mit
meiner Erfindung deckt, und nie und nimmer hätte erteilt werden dürfen (vom
europäischen Patentamt wurde er übrigens abgelehnt!). Dies blieb übrigens nicht
der einzige Fall...
Mehr darüber auf den nächsten Seiten:
PATENTDIEBSTAHL Thread (1985 - 1987), siehe
link
Die
Hocken Dokumentation
Besonders wichtig und interessant:
Wann und wie kam der Chip auf den Laufschuh? DIE ARMSTRONG-DOKUMENTATION
und
der Überhammer:
Die RIEDER & SCHWAIGER - TRAGÖDIE
Das unglaubliche und unbekannte Patent der Herren Udo Proksch und Rudi Wein
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Ich habe bereits gesagt,
dass ein Patentdokument aus drei Teilen besteht:
Beschreibung der Erfindung, Patentansprüche und Zeichnungen. Sie haben auch
gelesen, Welche Technologien aus meinen Patentansprüchen abgeleitet werden
können. Erfahren Sie jetzt, was der ganzen Menschheit als Folge einer
unverantwortlichen und destruktiven Patentpolitik genommen worden ist. Das hat
mit meiner Erfindung nur bedingt was zu tun: es ist allgemeine Praxis:
Ein 10 oder 15 Jahre alter Video-Camcorder
ist fast wertlos, weil heute der mechanische Antrieb veraltet ist. Er kann
jetzt eigentlich weg geworfen werden. Aber Sie hätten einen solchen auf
digitalem Halbleiterspeicher basierenden Video-Camcorder
bereits in den 90er Jahren bekommen (zumindest wenigstens ein band- und
laufwerkloses Kurzzeit-Memo für Sprachnotizen!), wenn die Hersteller nicht
panische Angst davor gehabt hätten, ein paar Dollar an Lizenzgebühren zu
bezahlen! Seit mindestens 20 Jahren haben die Hersteller veraltete Technik
(mechanische Antriebe mit Bändern oder Platten!) in verschiedensten Recordern
verwendet, nur zu dem Zweck, sich Lizenzgebühren für (großteils kleine,
private!) Erfinder zu ersparen! Stellen Sie sich vor: Sie verwendeten
veraltete Technik nur, um dem Messen und Speichern von Verstreichzeiten auf
einem Halbleiterchip AUSZUWEICHEN! Nur um sich einen Patentstreit mit einem
kleinen privaten Erfinder zu ersparen, wovon wahrscheinlich in den Zeitungen
gestanden wäre! Denn das hätte eventuell ein paar Dollar gekostet - und auf
die Börsenkurse gedrückt!
Sie können das nicht fassen - Sie glauben mir
nicht? Sie denken, das sei eine
billige Verschwörungstheorie? NEIN! (Sie
werden in Zukunft noch viel Unfassbareres fassen
müssen..). Dies ist die absolute Wahrheit! Global
gesehen, geht der Schaden in die dutzende Milliarden Dollar!
Wenn Sie aber meinen, dass jetzt - wo diese Technologie überall dort
eingesetzt wird, wo einige Patente abgelaufen sind - kein neuer Schaden
entsteht, so liegen Sie falsch: Es gibt keinerlei
Schutz geistigen Eigentums mehr auf solche Technologie, und sie kann billigst
aus Fernost importiert werden! Das gilt für jetzt
und für alle Zukunft. In den USA ist es genau dasselbe wie in Europa. Der
innovative Status eines Chip-basierten Flash-Recorders sank und sank - und
liegt jetzt auf dem Niveau eines Junk-
Artikels. Die Preise sind mittlerweile fast tiefer als diejenigen, die
für "entsorgte" mechanische Antriebe gezahlt werden, oder
für DVD`s. Seit dem Jahr 2000 hat die Technologie Millionen von
Arbeitsplätzen vernichtet und auch das System des Urheberrechts im
Musikgeschäft umgebracht.
Der Grund ist einfach: Ein starker
Patentinhaber in allen diesen Verstreichzeiterfassungs-Technologien
(einschließlich "Streaming", "Spracherkennung" und so weiter ..) hätte eine
gute Chance gehabt, den sogenannten "Fortschritt" in regulierten Kanälen zu
halten. Stattdessen resultierte Willkür und Illegalität daraus.
Aber das ist noch nicht alles. Hören und staunen Sie:
Messen und Speichern von Verstreichzeiten ist - tatsächlich! - der wahre
Schlüssel zur Identifizierung aller möglichen Wahrnehmungen, zur
Auto-Adaption, Selbstorganisation und schließlich zur Schaffung künstlicher
Intelligenz. Auch das Gehirn arbeitet ausschließlich mit
Verstreichzeitmessungen! Es gibt keine Art der Datenverarbeitung wie in PC`s.
Ich erarbeitete die Beweise dafür in einer neuen Patentanmeldung, 1999:
Patent
US 6172941
siehe:
http://www.sensortime.com/time-de.html
("Methode zur Generierung selbstorganisierender
Prozesse für autonome Mechanismen und Organismen")
Wenn Sie jetzt glauben, es ist keine Steigerung von Zynismus mehr möglich,
so irren sich erneut!
Die globale Wissenschafts-Community kennt seit mehr als 10 Jahren alle
Fakten und Beweise, aber sie leugnen sie, und fahren Sie in gleicher Weise
fort wie bisher - nur zu dem Zweck, das Diplom- und Dissertations-System an
den Universitäten nicht zu gefährden...!!
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Sie wissen jetzt, was aus meinen
Patentansprüchen geworden. Nun, sehen wir uns mal an, was mit meiner im Patent
beschriebenen Erfindung von 1978 selbst passiert ist. Mit meinen Zeichnungen,
meinen geschriebenen Worten. Eigentlich damit, was üblicherweise nicht nur unter
Patentschutz, sondern auch unter Copyright fällt. Schauen wir uns im Sport um,
im Verkehr und in ähnlichen Branchen.
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Was geschah mit dem sensor-aktivierten Verstreichzeit-Messsystem für das
Training im Sport (dem sogenannten SRCT)? Das Projekt an dem ich größten
persönlichen und finanziellen Opfern arbeitete - wo ich die ersten Schritte in
der Forschung und Entwicklung machte?
Schlicht und
einfach gesagt: ES WURDE GESTOHLEN. Ich verdiene damit keinen einzigen Cent
mehr, während Nachahmer und Produktpiraten Millionen machen.
Von allem Anfang an war es meine
Absicht, ein Standbein in der Sportbranche zu aufzubauen, bevor mit anderen
Anwendungen der Technologie begonnen wird.
Mein Ziel war es, eine profitable Produktion auf
Basis eines eigenen Unternehmens zu etablieren. Die Firma hätte später Lizenzen
an andere Hersteller vergeben.
Die naheliegendste und am
einfachsten zu realisierende Anwendung schien im Jahr 1978 der automatisch
auslösende Laptimer für den Motorsport zu sein - und zwar mit Magnetsensor und
Tape in der Fahrbahn. Aber das schien mir zu trivial, zu einfach. Ich wollte ein
Timing-System entwickeln, das unter ungünstigsten Umgebungsbedingungen arbeitet,
ohne Erfordernis Bahnen oder Pisten aufzureissen usw. - und dafür nahm ich
lange, teure und schwierige Forschung- und Entwicklungsarbeit in Kauf.
Also beschloss ich, den ersten Sensor-gekoppelten "mitfahrenden" Timer auf einem
alpinen Ski Realität werden zu lassen! Bereits im Mai 1978 hatte ich einen
ersten Prototyp fertig. Davon existiert kein Foto; jedoch vom nächsten Prototyp
1979.
Hier einige SensorTiming-Konfigurationen, wie sie im Sport zur Anwendung kommen
(Rundenzeitmessung, Gesamtstreckenzeit- oder Zwischenzeit-Messung)
Beispiele: Longarcre Timer, MyChron,
Casio etc.
Beispiel: Freelap
Beispiele: Starlane, QStarz,
RaceChrono, Runtastic, Garmin, Memotec SOLO, NIKE Amp,
Suunto etc. etc..
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